Allgemeine geschäftsbedingungen


1. Das Mitglied kann die Einrichtungen der Fitness Factory Ellermann & Levin GbR – im Folgenden nur Fitness Factory genannt – während der geltenden Öffnungszeiten unter Beachtung der ausgehängten Haus- und Trainingsordnung nutzen, welche unmittelbarer Vertragsbestandteil ist. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten werden bekannt gegeben und können von der Fitness Factory in zumutbarem Rahmen geändert werden. Für Reparaturen, Renovierungen, Wartungen oder Umbauten kann die Fitness Factory ihre Einrichtungen bei rechtzeitiger Ankündigung, d.h. mindestens 10 Tage im voraus, kurzzeitig (bis zu 4 Tage) einmal im Jahr geschlossen halten.

2. Das Mitglied kann die Einrichtungen der Fitness Factory (Trainingsgeräte nur nach Einweisung, Saunabereich, Duschen und Umkleideräume) nur nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises („TechnoGym-Schlüssel“), der bei Vertragsschluß ausgestellt bzw. programmiert wird, benutzen. Der TechnoGym-Schlüssel und die Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Näheres Regelt die Haus- und Trainingsordnung. Die Neuanfertigung des TechnoGym-Schlüssels kostet 35,00 €. Die hinterlegte Kaution wird erst nach Ablauf des Vertrages erstattet. Weiterhin muss der TGS Schlüssel in technisch und optisch einwandfreien Zustand sein.

3. Speisen und Getränke sind im Mitgliedsbeitrag nicht mit eingeschlossen. Das Mitbringen von Glasflaschen ist verboten.

4. Die Fitness Factory und ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personenschäden nur auf Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie für Vermögensund Sachschäden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, jeweils im Rahmen der abgeschlossenen Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherung, deren Bedingungen jederzeit in den Räumen der Fitness Factory eingesehen werden können.

5. Das Mitglied versichert, dass es nicht an ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten leidet, und daß dem Training in der Fitness Factory keine medizinischen Gründe entgegen stehen.

6. Die Mitgliedschaft ist zum Ende des Vertragshalbjahres/- jahres mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Ohne Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere sechs Monate auf unbestimmte Zeit. Bei Einmalzahlerverträgen verlägert sich der Vertrag um 12 Monate oder um die vereinbarte Laufzeit. Die Mitgliedschaft ist dann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.

7. Die Fitness Factory ist im Falle der Verlängerung der Mitgliedschaft, frühestens jedoch zu Beginn des 2. Jahres der Mitgliedschaft berechtigt, jährlich einmal die Benutzungsgebühr mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende neu festzusetzen. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent, ausgehend von dem vorherigen Mitgliedsbeitrag, kann das Mitglied die Mitgliedschaft bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

8. Kann das Mitglied die Einrichtungen der Fitness Factory aus in seiner Person liegenden Gründen – so auch ausdrücklich im Falle eines durch Bedienstete der Fitness Factory nach Maßgabe der Haus- und Trainingsordnung verhängten Hausverbotes – nicht nutzen, so ist das Mitglied nicht berechtigt, die Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise zurückzuhalten, zu mindern oder zurückzufordern. Der Vertrag ruht jedoch bei Einberufung zur Bundeswehr für die Dauer der Wehrpflicht und beim Eintreten einer Schwangerschaft, längstens für ein Jahr. Selbiges gilt für Zivildienstleistende, soweit sich ihr Dienstort weiter als 30km vom Sitz der Fitness Factory entfernt befindet. Geeignete amtl. Unterlagen sind auf Verlangen zum Nachweis vorzulegen. Des weiteren ruht der Vertrag bei Ausfall durch Krankheit von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen. Als Nachweis gilt nur die durch einen Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Arbeitgeber oder eine Aufenthaltbescheinigung eines Krankenhauses.

9. Dem Mitglied wird jährlich eine Ruhezeit von vier Wochen gewährt. Diese kann jedoch nur am Stück genommen werden. Geschieht dies nicht, verfällt die übrige Restzeit.

10. Das Mitglied und die Fitness Factory erhalten das Recht, von diesem Vertrag zum Ende des ersten Monats der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

11. Sachbeschädigungen in den Räumen der Fitness Factory gehen zu Lasten des Verursachers und werden in Rechnung gestellt.

12. Änderungen der Bank- bzw. Kontoverbindung sowie Änderungen der persönlichen Daten sind der Fitness Factory bis zum 10. des Vormonats mitzuteilen.

13. Bei Lastschrifteinzug wird der Beitrag des Verlängerungszeitraums jeweils automatisch eingezogen. Monatlich fällige Beiträge werden zum 1 ten oder 15 ten des Monats eingezogen. Das Mitglied ist für eine Deckung seines Kontos verantwortlich. Es trägt die Kosten für mangels Deckung oder wegen Auflösung des Kontos etc. fehlgeschlagenen Abbuchungen.

14. Bei Zahlungsverzug werden die anfallenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt, und können zur Kündigung führen. Der Verzug tritt spätestens dreißig Tage nach Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages ein. Kommt das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der für die restliche Vertragslaufzeit gesamte noch ausstehende Mitgliedsbeitrag sofort fällig und der Fitness Factory steht ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu. Selbiges gilt im Falle der Erteilung eines Hausverbotes von mehr als einem Monat Dauer. Die offenen Forderungen werden an die Creditreform weitergegeben und Sie übernimmt die weitere Kosteneintreibung.

15. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für alle Fälle unberührt.

16. Wird eine Einzugsermächtigung zu vorstehendem Nutzungsvertrag durch einen Dritten erteilt, so erklärt dieser durch seine Unterschrift unter die Einzugsermächtigung ausdrücklich den rechtsgeschäftlichen Schuldbeitritt.Er haftet demnach zusammen mit dem Mitglied gesamtschuldnerisch für sämtliche aus dem Vertrag entstehenden Forderungen.

17. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

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